Warum ein Krankenkassenvergleich? – Durch den Wettbewerb der Kassen gibt es Unterschiede in der Krankenversicherung nicht nur bei Service und Beitragssatz. Auch beim Leistungsniveau, etwa bei Zusatzleistungen, Vorsorge, den Prämien der Bonusprogramme und Wahltarife lohnt ein prüfender Vergleich. Ein Vergleich aller in Ihrem Bundesland geöffneten Kassen hilft Ihnen die richtige Entscheidung für Ihre Krankenversicherung zu treffen.
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- Krankenkassenvergleich: Welche Kasse passt zu mir?
- Krankenkassenwechsel – was ist zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Die günstigsten Krankenkassen 2021 – Liste Top 10
Folgende Kassen haben einen besonders niedrigen Zusatzbeitrag zwischen 0,35 und 0,9 Prozent und damit auch einen günstigen Gesamtbeitrag. Durch einen Vergleich der Krankenkassenbeiträge und einen Kassenwechsel sind Einsparungen von mehreren hundert Euro im Jahr möglich! Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer oder Rentner. Hinzu kommen können mögliche Leistungsunterschiede der Krankenversicherung ( Extraleistungen z.B. für Zahnreinigung / Zahnersatz, Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, Reiseimpfungen (Impfungen bei privaten Auslandsreisen ), Hebammen-Rufbereitschaft, Zuschuss für ambulante Kuren, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen ). Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich also zu jedem Zeitpunkt.
Krankenkasse | Beitragssatz | geöffnet in |
Infos |
![]() BKK EUREGIO |
14,95 % |
Hamburg Nordrhein-Westfalen |
Informationen anfordern Antrag (PDF) |
![]() hkk |
14,99 % |
bundesweit geöffnet |
Informationen anfordern Antrag (PDF) |
![]() BKK PFAFF |
15,00 % |
Rheinland-Pfalz |
|
![]() BKK firmus |
15,04 % |
bundesweit geöffnet |
Informationen anfordern Antrag (PDF) |
![]() AOK Sachsen-Anhalt |
15,20 % |
Sachsen-Anhalt |
Informationen anfordern Antrag (PDF) |
![]() BKK Faber-Castell & Partner |
15,25 % |
Bayern |
Informationen anfordern Antrag (PDF) |
![]() BKK Scheufelen |
15,50 % |
Baden-Württemberg |
Informationen anfordern Antrag (PDF) |
![]() Debeka BKK |
15,50 % |
bundesweit geöffnet |
|
![]() AOK Rheinland-Pfalz/Saarland |
15,50 % |
Rheinland-Pfalz Saarland |
Informationen anfordern Antrag (PDF) |
![]() BKK Textilgruppe Hof |
15,50 % |
Bayern |
Krankenkassenvergleich – Welche Kasse passt zu mir?
Die Entscheidung für die richtige gesetzliche Krankenversicherung hängt mit individuellen Faktoren wie dem Familienstand, Alter und Gesundheit, der beruflichen Situation oder dem Sozialstatus eng zusammen. Azubis oder Studenten benötigen andere Leistungen als zum Beispiel Rentner oder junge Familien. Selbstständige wiederum nutzen und vergleichen individuelle Tarife und Zusatzversicherungen für Krankgengeld oder Selbstbehalt. Nutzen Sie für die Kassensuche den Vergleichsrechner (Krankenkassenrechner), um die richtige Entscheidung treffen zu können. Geben Sie dazu einfach das Bundesland und ihr Bruttoeinkommen an. Optional können Sie für den Krankenkassenvergleich weitere Suchkriterien für Zusatzleistungen, Wahltarife und Bonusprogrammen festlegen.

Krankenkassenwechsel – Was ist zu beachten?
Für den Krankenkassenwechsel nach einem Krankenkassenvergleich empfiehlt sich die Einhaltung bestimmter Schritte. In der folgenden Checkbox ist das Vorgehen in der richtigen Reihenfolge beschrieben.
Checkliste zum Wechsel der Krankenkasse
- Eine Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse erledigt die „neue“ Krankenkasse
- Mitgliedsantrag ausfüllen und an die „neue“ Krankenkasse schicken
- Mitgliedsbescheinigung der „neuen“ Krankenkasse dem Arbeitgeber vorlegen
Häufige Fragen zum Krankenkassenvergleich und -wechsel
Wie finde ich die richtige Krankenkasse?
Vor einem Wechsel steht die Frage, warum man eventuell unzufrieden mit der derzeitigen Kasse ist und wo die eigenen Schwerpunkte, Wünsche und Bedürfnisse liegen. Tarifrechner ( Beitragsrechner) geben Auskünfte über Beiträge und Zusatzbeiträge, aber auch zu Extra-Leistungen und Bonusprogrammen. Für einen Krankenkassenvergleich kannn man auch aktuelle Tests und Rankings heranziehen. Diese berücksichtigen auch den Service, die Zusatzleistungen, weitere Extras und die Meinung anderer Versicherter.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Krankenkassen?
Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt ein zentral festgelegter Leistungskatalog.Unterscheide gibt es bei den freiwilligen Satzungsleistungen, die von den Kassen selbst festgelegt werden.Weierhin unterscheidet sich der Zusatzbeitrag, der Service und die Konditionen der Bonusprogramme, Wahltarife und besonderen Versorgungsformen.
Welche Fristen gelten für einen Krankenkassenwechsel?
Die Kündigungsfrist bei einem Krankenkassenwechsel beträgt immer zwei Monate zum Monatsende. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man eine ordentliche Kündigung oder eine Sonderkündigung ausspricht.
Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag einführt bzw. den bestehenden Zusatzbeitrag erhöht. Die außerordentliche Kündigung muss unter Angabe des Grundes immer in dem Monat ausgesprochen werden, in welchem die Krankenkasse erstmals den Zusatzbeitrag eingeführt bzw. den Zusatzbeitrag erhöht hat.
Welche Unterlagen müssen für einen Wechsel eingereicht werden?
Um die Krankenkasse zu wechseln müssen Sie der neuen Kasse einen komplett ausgefüllten Mitgliedsantrag (ggf. auch noch Antrag auf Familienversicherung für mit zu versichernde Familienangehörige) zukommen lassen.
Wie lange muss ich den geltenden Zusatzbeitrag der alten Kasse zahlen?
Der Zusatzbeitrag gilt ab dem Folgemonat der Bekanntgabe, d.h. er muss auch während der Kündigungsfrist von den Versicherten noch bezahlt werden.
Wie viel kann ich sparen durch einen Krankenkassenwechsel?
Die Ersparnis bei einem Wechsel der Krankenkasse ist abhängig vom Einkommen und den gezahlten Beiträgen. Für den allgemeinen Beitrag der GKV gilt ein festgelegter Einheitsbeitrag. Arbeitnehmer können aber bis zu 300 Euro pro Jahr allein beim Zusatzbeitrag sparen, Selbstständige bis zu 600 Euro
Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?
Sofern die Krankenkasse in Ihrem Bundesland geöffnet ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, muss jede gesetzliche Krankenkasse Sie auch aufnehmen. Eine gesetzliche Krankenkasse darf Sie weder aus Altersgründen noch auf Grund von Erkrankungen oder Diagnosen ablehnen.
Kann ich bei einem Kassenwechsel zwischenzeitlich auch ohne Krankenversicherungsschutz dastehen?
Nein, Sie sind zu jedem Zeitpunkt krankenversichert. Auch wenn Sie eine Kündigung eingereicht haben und die Frist bereits abgelaufen sein sollte, bleibt Ihr Versicherungsschutz in der alten Kasse so lange bestehen, bis die Mitgliedschaft in der neuen Kasse zustande gekommen ist.
Ich habe gehört, für alle Krankenkassen gilt ein Einheitsbeitrag. Ist das korrekt?
Ja und Nein. Der allgemeine Beitrag laut Sozialgesetzbuch ist bei allen Krankenkassen gleich, der Zusatzbeitrag unterscheidet sich – zum Teil auch sehr deutlich.
Ich gehe ein mal in der Woche zur Psychotherapie. Kann ich trotzdem die Krankenkasse wechseln und wenn ja, wer bezahlt dann meine Behandlung?
Ja, ein Kassenwechsel kann immer unabhängig von laufenden Behandlungen / Diagnosen erfolgen. Alle bewilligten und bereits begonnen Behandlungen und Verordnungen müssen von der neuen Krankenkasse ohne Prüfung weiter übernommen werden.
Wird mein Krankengeld auch nach einem Krankenkassenwechsel weitergezahlt?
Ja. Bewilligtes Krankengeld wird, solange die Arbeitsunfähigkeit laut ärztlichem Attest weiter besteht und nicht unterbrochen wird, nach dem Wechsel von der neuen Krankenkasse weitergezahlt.