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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Haushaltshilfe
Ist Ihnen wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur die
Weiterführung Ihres Haushalts nicht möglich, übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe wird
jedoch nur gewährt, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der
Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das
behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ferner darf es einer anderen im
Haushalt lebenden Person nicht möglich sein, den Haushalt weiterzuführen.
Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder wünschen Sie die
Weiterführung Ihres Haushaltes durch eine Person Ihres Vertrauens
(Verwandte, Nachbarn), erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten für diese
selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe.
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