|
Leistungen »
Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Häusliche Krankenpflege
Die häuslichen Krankenpflege wird durch geeignete Krankenpflegepersonen
erbracht. Sie hat das Ziel, dem Versicherten eine sonst erforderliche
Krankenhausbehandlung zu ersparen bzw. diese abzukürzen. Häusliche
Krankenpflege wird grundsätzlich für einen Zeitraum von vier Wochen je
Krankheitsfall gewährt und umfaßt unter bestimmten Voraussetzungen die
- Grundpflege (z. B. Betten, Waschen),
- Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandswechsel, Katheterisierung)
- hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkauf, Essen zubereiten).
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht jedoch nur, soweit eine im
Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht
pflegen und versorgen kann.
|