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Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Früherkennung (Gesundheitsuntersuchungen)

Die Früherkennungsmaßnahmen haben das Ziel, mögliche Gesundheitsgefahren rechtzeitig zu erkennen, um somit frühzeitig Krankheiten entgegenwirken zu können. In diesem Zusammenhang übernehmen die Krankenkassen die Kosten für folgende Gesundheitsuntersuchungen: - Krebs-Früherkennungsuntersuchung In unserer heutigen Zeit ist der Krebs in vielen Fällen heilbar. Eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Erkrankung im frühstmöglichen Stadium erkannt wird. Aus diesem Grund haben Versicherte einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Frauen können diese Untersuchung vom Beginn des dreißigsten Lebensjahres an, Männer mit dem Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres in Anspruch nehmen. - Gesundheits-Check Für Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Diese Untersuchung, die Sie alle 2 Jahre von Ihrem Arzt vornehmen lassen können, soll die Früherkennung der am häufigsten auftretenden Volkskrankheiten ermöglichen, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. - Kinderuntersuchungen Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres einen Anspruch auf Untersuchungen sowie nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden können. Dadurch können mögliche Krankheiten frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

 

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