Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

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Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Fahrtkosten

Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten mehr für ambulante Fahrten. In Einzelfällen kann die Krankenkasse jedoch noch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen. Dies betrifft vor allem Dialyse-Patienten, aber auch Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG. Die notwendigen Fahrten müssen gegenüber der Kasse beantragt und begründet werden (speziell für Dialyse-Patienten). Die Eigenbeteiligung für medizinisch notwendige Fahrten - Rettungsfahrten zum Krankenhaus - Krankentransporte - Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird - Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus - Fahrten zur ambulanten Behandlung des Versicherten, wenn eine Zustimmung der Kasse vorliegt, beträgt maximal 10,- EUR pro einfache Fahrt.

 

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