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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Fahrtkosten
Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten mehr für ambulante
Fahrten. In Einzelfällen kann die Krankenkasse jedoch noch Fahrkosten zur
ambulanten Behandlung übernehmen. Dies betrifft vor allem Dialyse-Patienten,
aber auch Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG. Die notwendigen Fahrten
müssen gegenüber der Kasse beantragt und begründet werden (speziell für
Dialyse-Patienten). Die Eigenbeteiligung für medizinisch notwendige Fahrten
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus - Krankentransporte - Fahrten zu einer
ambulanten Krankenbehandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene
vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder
verkürzt wird - Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im
Krankenhaus - Fahrten zur ambulanten Behandlung des Versicherten, wenn eine
Zustimmung der Kasse vorliegt, beträgt maximal 10,- EUR pro einfache Fahrt.
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