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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Empfängnisverhütung
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der
Empfängnisregelung (Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung). Zur
ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die
Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten
20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln,
so weit sie ärztlich verordnet werden. Im Einzelfall handelt es sich hierbei
um die Anti-Baby-Pille. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine
entsprechende Zuzahlung zu leisten. Verordnungsfreie Verhütungsmittel
wie z.B. Kondome werden von der Krankenkasse nicht bezahlt.
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