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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Zuzahlungsbefreiungen
Damit Sie durch die Zuzahlung finanziell nicht überfordert werden,
ist eine Zuzahlung nur bist zur Höhe einer bestimmten
Belastungsgrenze zu leisten. Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung
ist mit der Gesundheitsreform zum 01.01.2004 entfallen.
Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines
Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine
entsprechende Bescheinigung auszustellen, daß für den Rest
des Kalenderjahres keine Zuzahlung mehr zu leisten ist.
Die Belastungsgrenze beträgt
2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum
Lebensunterhalt, für chronisch Kranke, die wegen
derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung
sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Als Einnahmen zum Lebensunterhalt gelten neben den Einnahmen
des Mitglieds auch die Einnahmen anderer im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Im Einzelnen
handelt es sich hierbei um den Ehegatten sowie die familienversicherten Kinder. Sind die Kinder beispielsweise als Student oder
Auszubildender selbst versichert, werden die Kinder separat beurteilt und die Bruttoeinnahmen der Kinder bleiben unberücksichtigt. Ein
gemeinsamer Haushalt setzt voraus, dass mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz zusammen an der gleichen Stelle (Haus, Wohnung)
begründet haben und in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben. Ein gemeinsamer Haushalt liegt auch dann vor, wenn sich Ehegatten oder
Kinder zwar vorübergehend nicht in dem gemeinsamen Haushalt aufhalten, dort jedoch noch einen (ersten oder zweiten) Wohnsitz haben.
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