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Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Zahnersatz

Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf eine medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz. Der Zahnersatz umfasst beispielsweise Zahnkronen, Brücken und in medizinisch begründeten Fällen auch Implantate. Vor Behandlungsbeginn stellt Ihnen der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan auf, der von Ihrer Krankenkasse geprüft und genehmigt werden muss. Die Krankenkasse bestimmt in diesem Zusammenhang die Kosten, die der Versicherte selbst zu tragen hat. Die Krankenkasse übernimmt einen Festzuschuss, der sich nach dem jeweiligen Befund richtet. Der Festzuschuss beträgt ca. 50% der Kosten für den Zahnersatzes. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne kann der Festzuschuss erhöht werden. Um 20 % erhöht er sich, wenn der Versicherte für regelmäßige Zahnpflege gesorgt hat und sich in den letzten fünf Jahren vor Behandlungsbeginn mindestens einmal jährlich zahnärztlich untersuchen lassen hat. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen die zahnärztliche Untersuchung in jedem Kalenderhalbjahr wahrgenommen haben. Außerdem gibt es noch eine Härtefallregelung. Diese tritt ein, wenn Versicherte wegen ihres geringen Einkommens den Eigenanteil nicht tragen können. Dann können 100 % der Kosten der Regelversorgung von der Krankenkasse übernommen werden.

 

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