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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Sozialpädiatrische Behandlung
Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische
Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und
psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht
werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen.
Die Arbeit in den sozialpädiatrischen Zentren geht von dem Konzept aus, dass
eine Behinderung grundsätzlich nicht auf ein Organ begrenzt werden kann,
sondern einer ganzheitlichen medizinischen Rehabilitation bedarf. Sie werden
zur Förderung der geistigen Entwicklung, der motorischen Entwicklung
(Greifen, Sitzen, Laufen) und der Sprache in einem Behandlungsplan
eingebunden. Entwicklungsgefährdete Kinder werden hier gleichzeitig von
verschiedenen Fachleuten untersucht, die eine abgestimmte Diagnose und ein
Behandlungskonzept erarbeiten. Der Zugang zu den sozialpädiatrischen Zentren
soll grundsätzlich über den niedergelassenen Vertragsarzt erfolgen.
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