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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Psychotherapie
In medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie. Medizinisch begründete Fälle liegen beispielsweise bei folgenden Indikationen vor: - Angstzustände - Schwere Depressionen - Essstörungen - Sucht- und Zwangsverhalten Entsprechend den unterschiedlichen Krankheitsbildern werden derzeit folgende Verfahren angewendet: - Verhaltenstherapie - Psychoanalyse - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Durch das zum 01.01.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz haben Sie einen direkten Zugang zu allen zugelassenen Psychotherapeuten. Das vorherige Aufsuchen eines Arztes, um sich eine Überweisung ausstellen zu lassen, entfällt. Ist jedoch im Rahmen der zu entrichtenden Praxisgebühr weiterhin durchführbar.
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