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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Arznei- und Verbandmittel
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf die Versorgung mit Verbandsmitteln sowie apothekenpflichtigen und vom Arzt verordneten Arzneimitteln. Nicht von den Krankenkassen bezahlt werden sogenannte Bagatellearzneimittel wie
Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten, einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel, Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen, Abführmittel, Arzneimittel gegen Reisekrankheit.
Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, leisten eine entsprechende Zuzahlung.
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