|
Leistungen »
Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Künstliche Befruchtung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen auch
medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (insbesondere
Inseminationsbehandlung und In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer).
Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Maßnahme muss nach ärztlicher Feststellung erforderlich sein. Diese
Erforderlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn herkömmliche
Behandlungsmaßnahmen (z. B. alleinige hormonelle Stimulation,
Fertilisationsoperation) nicht (mehr) Erfolg versprechend sind.
Es muss eine hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Maßnahmen eine
Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Aussicht besteht in
der Regel nicht mehr, wenn die Maßnahme viermal ohne Erfolg durchgeführt
worden ist.
Die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, müssen
miteinander verheiratet sein.
Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
|