Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Leistungen » Gesetzliche Leistungen

Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Künstliche Befruchtung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (insbesondere Inseminationsbehandlung und In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer). Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Maßnahme muss nach ärztlicher Feststellung erforderlich sein. Diese Erforderlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn herkömmliche Behandlungsmaßnahmen (z. B. alleinige hormonelle Stimulation, Fertilisationsoperation) nicht (mehr) Erfolg versprechend sind. Es muss eine hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Aussicht besteht in der Regel nicht mehr, wenn die Maßnahme viermal ohne Erfolg durchgeführt worden ist. Die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, müssen miteinander verheiratet sein. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.

 

Navigation
0.Startseite
1.gesetzlich versichert
 - Wahltarifrechner
 - Leistung
 - gesetzlich oder privat
2.Zusatzversicherung
3.privat versichert
4.im Urlaub versichert
5.Wechsel-Tipp
6.Up To Date - Mail
7.Weiterempfehlen
8.Google Gadget
Kasse der Woche



Schnellcheck

Sehen Sie schnell, welche Leistungen eine Krankenkasse anbietet.

 

Impressum | Werbung | Sitemap | Service | Neu: Partnerprogramm

© 1a - Krankenkassen - Übersicht gesetzliche Krankenkassen ( AOK, BKK, IKK, Ersatzkassen)