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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankheitsverhütung und Vorbeugung (z. B. Impfungen)
Durch eine aktive Teilnahme an den Schutzimpfungen können Sie selbst einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Krankheiten leisten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Impfungen, die nicht bereits kostenlos von den Gesundheitsämtern angeboten werden. Dabei berücksichtigen die Krankenkassen in der Regel die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Danach werden u. a. die Kosten für folgende Impfungen finanziert: Diphtherie, Tetanus, Hib, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Tuberkulose. Die Krankenkassen können jedoch keine Impfungen bezahlen, die auf Grund von nicht berufsbedingten Auslandsreisen durchgeführt werden. Impfungen, die für eine medizinische Ausbildung notwendig sind, muss der Ausbildungsbetrieb übernehmen.
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