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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankengeld
Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber zunächst für
6 Wochen Ihr Arbeitsentgelt fort
(Entgeltfortzahlung). Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Sie von
Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld
ist somit eine Entgeltersatzleistung, die einen Ersatz für den
Verdienstausfall darstellt. Es beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des
beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des
Nettoarbeitsentgelts.
Das Krankengeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben
Krankheit grundsätzlich für einen Zeitraum von längstens 78 Wochen.
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