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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Kieferorthopädische Behandlung
Versicherte vor Vollendung des 18. Lebensjahres haben in medizinisch
begründeten Fällen einen Anspruch auf eine
kieferorthopädische Versorgung. Medizinisch begründete Fälle liegen
beispielsweise vor bei Patienten mit einer
Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen
erheblich beeinträchtigt oder zu
beeinträchtigen droht. Die Krankenkasse übernimmt zunächst die
Behandlungskosten in Höhe von 80 %
(90 %, wenn mehrere Kinder in Behandlung sind). Wird die Behandlung
planmäßig abgeschlossen, werden von
der Krankenkasse auch die verbleibenden 20 % (10 %) der Behandlungskosten
erstattet.
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