Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

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Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Körperersatzstücken)

Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie einen Anspruch auf die Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Brillengläser und Kontaktlinsen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Übernahme der Kosten erfolgt in Höhe der Festbeträge. Ebenfalls in Höhe der Festbeträge werden Hörgeräte finanziert. Außerdem haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Versorgung mit einem Rollstuhl, Körperersatzstücken (Prothesen), Einlagen, Bandagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. Bei dem Bezug von Hilfsmitteln haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung zu leisten.

 

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