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Gesetzliche Leistungen
Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen)
Unter Heilmitteln versteht man persönliche medizinische Leistungen. Zu ihnen gehören: - Maßnahmen der physikalischen Therapie (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder, Elektrotherapie) - Sprachtherapie (Stimm-, Sprech- und Sprachbehandlung) - Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) Damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgen kann, müssen Heilmittel durch den Arzt verordnet werden. Per Gesetz ist eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu leisten. Zusätzlich wird für das Ausstellen der Heilmittelverordnung eine Gebühr von 10,- EUR erhoben
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