Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

 

Leistungen der Krankenkassen

Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.

Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden  und Zusatzimpfungen.

Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen

Neben den gesetzlichen Krankenkassen kann die Private Krankenversicherung eine Alternative sein.

 

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