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Leistungen der Krankenkassen
Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber
vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt,
was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon,
welcher Beitrag bezahlt wird.
Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen
Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen
bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen
niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a. ambulante
Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die
Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und Zusatzimpfungen.
Neben den gesetzlichen Krankenkassen kann die
Private Krankenversicherung eine Alternative sein.
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