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Krankenkassenwechsel
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei
Ihrer Krankenkassen mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des
Kalendermonats kündigen. Ein Kassenwechsel bedingt
die Bindung an eine Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten.
Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. D.h. im Falle
einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei
Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, wechseln.
Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es
nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungswirkung
und der Kündigungsfrist möglich.
Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen. Wie so ein
Kündigungsschreiben aussieht, können Sie der folgenden Datei entnehmen.
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