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Zusatzversicherung "Vital-60Plus"Kooperationspartner: ENVIVAS Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im VorfeldLediglich drei Rouritefragen zum Zustand der Zähne. Davon abhängig können ggf. Zuschläge erhoben, Leistungsausschlüsse vereinbart oder Ablehnungen ausgesprochen werden.
Ambulanter ZusatzschutzErstattung der gesetzlichen Zuzahlung für ärztlich verordnete Heilmittel (derzeit zehn Euro je Verordnung und 10 Prozent je Heilmittel) wie zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Bewegungstherapien, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr.Zuschuss zur Brille oder zu Kontaktlinsen bis zu 150 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Zahn-ZusatzschutzErstattung der Aufwendungen bis zu 30 Prozent der Regelversorgung, zusammen mit der TK Leistung bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrags.Summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistung auf 500/1000/1500 Euro innerhalb der ersten 1/2/3 Jahre nach Versicherungsbeginn, danach Begrenzung der Leistung auf 2000 Euro pro Jahr; keine Begrenzung bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung.
AuslandskrankenversicherungBei Reisen bis zu sechs Wochen werden die verbleibenden Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung weltweit erstattet.Die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden übernommen. Im Todesfall werden die Mehrkosten für Bestattung / Überführung bis maximal 10.000 Euro übernommen. Kategorien
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