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Zusatzversicherung "TK-Tarife Krankengeld"
KrankentagegeldMit Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 ändert sich der Krankengeldanspruch für hauptberuflich Selbstständige, Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert sind, sowie für Arbeitnehmer, die unständig oder für weniger als zehn Wochen befristet beschäftigt sind. Diese Versicherten zahlen bisher den erhöhten Beitragssatz, der zu Beginn des kommenden Jahres wegfällt. In Zukunft müssen ihnen die Krankenkassen spezielle Wahltarife anbieten, über die sie das Krankengeld individuell absichern können.Die betroffenen Versicherten der TK können zwischen folgenden Tarifen wählen, um ihren Krankengeldanspruch abzusichern: · zwei Tarife für Existenzgründer, · zwei Tarife, die an die bisherige Satzungsleistung für Selbstständige anknüpfen, · ein Tarif für preisbewusste Selbstständige, · zwei Tarife für Selbstständige, die den Höchstbeitrag zahlen; sie haben die Möglichkeit, ein Krankengeld zu erhalten, das deutlich über dem heutigen Höchstbetrag von 84 Euro liegt, · ein Tarif für Künstler und Publizisten, · ein Tarif für unständig Beschäftigte und Arbeitnehmer mit auf weniger als zehn Wochen befristeten Arbeitsverhältnissen. Kategorien
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