Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"
Die TK übernimmt für medizinisch notwendige ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten, die Kosten der vertragskurärztlichen Behandlung. Die während der Maßnahme notwendigen Kurmittel werden, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung, ebenfalls von der TK bezahlt. Zu den übrigen Kosten (zum Beispiel Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten) zahlt die TK einen Zuschuss in Höhe von 13 EUR je Kalendertag. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 EUR je Kalendertag.
Die Dauer der ambulanten Vorsorgeleistung richtet sich nach den medizinischen Erfordernissen.
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