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Satzungsleistungen "Sonstiges"Neurodermitisschulungen für Kinder und Jugendliche
Für wen sind die Schulungen gedacht? Neurodermitisschulungen kommen für betroffene Kin-der und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Le-bensjahres und – je nach Alter des Kindes – unter Einbeziehung der Eltern in Betracht. Was sind die Ziele? Ziele der Schulungen sind, langfristig den Hautzustand zu verbessern, Krankheitsschübe zu vermindern sowie die Bewältigung der Krankheit zu fördern und zu verbessern. Was sind die Inhalte? In den Schulungen werden Kenntnisse über mögliche Krankheitsauslöser vermittelt und aufgezeigt, wie diese vermieden werden können. Darüber hinaus lernen die Kinder und gegebenenfalls deren Eltern Verhaltens-weisen zum richtigen Umgang mit der Krankheit und Strategien gegen den Juckreiz. Ebenso erhalten die Teilnehmer Informationen über eine stadiengerechte Hautbehandlung und eine neurodermitisgerechte Er-nährung. Die Schulungen finden in kleinen Gruppen mit sechs bis acht annähernd gleichaltrigen Kindern/Jugend- lichen beziehungsweise deren Eltern statt. In welchem Umfang die Eltern mit einbezogen werden, hängt vom Alter des erkrankten Kindes ab. Wer führt die Schulungen durch? Die Schulungen werden von einem Team durchge-führt, das sich aus · einem Hautarzt oder einem entsprechend qualifizier-ten Kinderarzt, · einem Psychologen oder Arzt mit verhaltensthera-peutischer Ausbildung im Bereich Allergologie und · einem Ernährungsberater zusammensetzt. Bei Bedarf können Pflegekräfte einbezogen werden, die die praktischen Übungen der Hautbehandlung vermitteln. Die Therapeuten müssen ihre Qualifikation durch ein von der Arbeitsgemeinschaft Neurodermi-tisschulung ausgestelltes Zertifikat nachweisen. Was ist zu beachten? Für die Teilnahme an einer Neurodermitisschulung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Darüber hinaus muss die Maßnahme von einem qualifizierten Anbieter durchgeführt werden. Ihre TK-Geschäftsstelle ist Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter gern behilflich. Welche Kosten übernimmt die TK? Die TK beteiligt sich an den Kosten für bis zu zwölf Kurseinheiten von je 45 bis 60 Minuten. Bei Vorlage der ärztlichen Verordnung, der Originalrechnung und der Teilnahmebestätigung übernimmt die TK 100 % der entstandenen Kosten, maximal 400 EUR für das Elternseminar, 400 EUR für das Jugendseminar und 600 EUR für das Eltern-Kind-Seminar. Sofern medizinisch notwendig, beteiligt sich die TK auch an einer Wiederholungsmaßnahme. Diese ist frühestens drei Jahre nach Beendigung der ersten Schulung möglich.
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