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Satzungsleistungen "Prävention"Bewegung:
Kursangebote zu den Themen: -Rückenschule, -Wirbelsäulengymnastik, -Herz-Kreislauf-Training Ernährung: Kursangebote zu den Themen: -Gewichtsreduktion für Erwachsene (Abnehmen aber mit Vernunft, Schlanksein kann man lernen, Ich nehme ab) -Ausgewogene, vollwertige Ernährung -Säuglingsernährung Stressreduktion/Entspannung: Kursangebote zu den Themen: -Stresstraining für Kinder (Bleib locker) -Progressive Muskelentspannung -Autogenes Training -Stressbewältigungstrainings für Erwachsene Genuss- und Suchtmittelkonsum: Kursangebote zu den Themen: -Nichtrauchen (Rauchfrei in 10 Schritten) andere: Setting Schule: Förderung für Schulen, die gesundheitsfördernde Projekte gemäß § 20, 1 SGB V (Kostenerstattung \\\\\\\\"Setting Schule\\\\\\\\") umsetzen. weitere Impfungen: - Pneumokokken-Infektion - Tollwut - Meningokokken - Varizellen (Windpocken) Die TK trägt die Kosten der ärztlichen Leistung für alle Standard- und Regelimpfungen und empfohlene Auffrisch-Impfungen, sofern sie ein Vertragsarzt unter Vorlage der Versichertenkarte durchführt. Den Impfstoff erhalten Versicherte im Regelfall direkt vom Arzt. Sofern der Arzt ihn jedoch nicht vorrätig hat, gegen Vorlage einer Verordnung in der Apotheke. Bei Erwachsenen ist dann die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 4 EUR zu entrichten. Einige Impfungen (gegen Poliomyelitis, Tetanus und Diphtherie) werden auch durch andere Träger (z.B. durch den öffentlichen Gesundheitsdienst) kostenfrei angeboten. Impfungen, die für bestimmte Berufsgruppen auf Grund gesetzlicher Vorschriften durchzuführen sind, fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Arbeitgebers. Für Studenten, die im Rahmen von Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen klinischen Abschnitten, Exkursionen oder Auslandsaufenthalten spezielle Schutzimpfungen benötigen, sind die Bundesländer für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Bei Auszubildenden und Schülern, bei denen eine Impfung im Rahmen der Ausbildung erforderlich ist, ist das für die Ausbildung zuständige Unternehmen bzw. der zuständige Träger für den Impfschutz verantwortlich. Impfungen (z.B. Gelbfieber, Hepatitis oder Cholera) aus Anlass eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes hat der Gesetzgeber aus dem Leistungskatalog ausgenommen.
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