Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Techniker Krankenkasse

Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg

Satzungsleistungen "Hospizleistungen"


Ziel der stationären beziehungsweise teilstationären Hospizarbeit ist es, den Menschen Pflege und Begleitung anzubieten, wenn seine Krankheit nicht heilbar ist. Die Pflege soll seine Leiden lindern und Wohlbefinden fördern. Dadurch wird die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert und seine Würde gewahrt.

Die TK gewährt einen Zuschuss zu teil- oder vollstationärer Versorgung in Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt des Versicherten oder seiner Familie nicht erbracht werden kann und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig ist. Der Aufenthalt muss in einem von den Krankenkassen zugelassenen Hospiz stattfinden.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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