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Niedrigere Zuzahlungs-Belastung für EinkommensschwachePressemitteilung vom 10.3.2011
Gesetzlich Krankenversicherte beteiligen sich mit höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte an ihren Zuzahlungen. Schwerwiegend chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent zahlen. Darauf weist die Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse (TK) hin. Einkommensschwache, die • Hilfe zum Lebensunterhalt • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen oder für die Heimkosten von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden, für deren gesamte Bedarfsgemeinschaft gilt ab 1. Januar 2011 bundesweit ein Einkommen von 364 Euro monatlich. Wer seine Belastungsgrenze von 87,36 Euro jährlich (Chroniker: 43,68 Euro) erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Es werden alle gesetzlichen Zuzahlungen wie z. B. die Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie zur Krankenhausbehandlung angerechnet. Ausgenommen sind beispielsweise die Eigenbeteiligungen bei kieferorthopädischen Behandlungen und beim Zahnersatz, so die TK. Auch Privatrezepte, wie etwa für die Pille oder Gebühren für privatärztliche Leistungen werden nicht mitgerechnet
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