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IGeL: Ja oder Nein entscheidet der PatientPressemitteilung vom 7.2.2012
Ein neues Internetportal der Krankenkassen will jetzt Licht ins Dunkel der Selbstzahler-Angebote bringen: Der IGeL-Monitor lotst Patienten durch den Leistungs-Dschungel und bewertet den Nutzen und mögliche Nebenwirkungen. Die Techniker Krankenkasse bietet zudem für ihre Versicherten eine IGeL-Checkliste an. Darauf weist heute die Landesvertretung der TK in Sachsen-Anhalt hin. "Wohl jeder gesetzlich Versicherte hat schon einmal eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) von seinem Arzt angepriesen bekommen", sagt Heike Grodde, Sprecherin der Techniker Krankenkasse in Sachsen-Anhalt. Von der Glaukom-Früherkennung über die Anti-Schnarch-OP beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt bis hin zum Thrombose-Check beim Allgemeinmediziner: Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – haben viele Gesichter. Grundsätzlich sind IGeL ärztliche Leistungen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie sind häufig weder medizinisch notwendig noch ist ihr diagnostischer und therapeutischer Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen "Die Patienten sollten sich seriös und ohne Zeitdruck darüber informieren, ob die Untersuchung oder Behandlung für sie sinnvoll ist", rät Grodde. Der Arzt ist in der Pflicht, den Patienten im Vorfeld der Behandlung ausführlich über Kosten und Nutzen der Leistung zu informieren. Außerdem muss vor Behandlungsbeginn zwischen Arzt und Patient immer ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Bei der Entscheidung für oder gegen eine solche Selbstzahlerleistung hilft auch die TK-Broschüre "Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen", die es im Internet unter www.tk.de zum Download gibt.
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