Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Techniker Krankenkasse

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22305 Hamburg

Bayern wählt Sozialparlamente


Pressemitteilung vom 19.5.2011
Seit Mitte April können mehr als 6,8 Millionen Wahlberechtigte in Bayern mit ihrer Stimme entscheiden, wer in den Mitgliederparlamenten der Techniker Krankenkasse (TK), vier weiterer Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund sitzen und die Zukunft der Sozialversicherung mitbestimmen soll. 55 Prozent der Bevölkerung sind wahlberechtigt. Damit ist die Sozialwahl die drittgrößte bundesweite Abstimmung nach den Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament. Einziger Unterschied: Bei der Sozialwahl darf mitstimmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und Mitglied einer Krankenkasse ist. In Bayern sind das mehr als 180.000 Jungwähler unter 18 Jahren. Da die Wahl nur alle sechs Jahre stattfindet gibt es diesmal in Bayern insgesamt 468.000 Erstwähler unter 21 Jahren. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist übrigens nicht erforderlich.

Christian Bredl, Leiter der TK-Landesvertretung Bayern: "Die Stimmabgabe ist einfach. Der rote Rückumschlag ist bereits frankiert. Die Wähler können ihr Kreuz bequem zu Hause machen und den Umschlag ohne Briefmarke in den nächsten Briefkasten werfen." Spätestens am 1. Juni muss der Wahlbrief bei der Krankenkasse eingegangen sein. Über die zur Wahl stehenden Listen informieren die Mitgliederzeitschriften und die Internetseiten der beteiligten Krankenkassen.

Die von den Mitgliedern gewählte Versichertenvertretung, der Verwaltungsrat, entscheidet unter anderem über den Haushalt der Krankenkassen. Der Verwaltungsrat legt auch fest, welche Leistungen über den gesetzlichen Katalog hinaus die Krankenkasse zusätzlich anbietet, beispielsweise Akupunktur und Bonusprogramme.

Wie bei der TK hat auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Selbstverwaltung 30 Sitze; gewählt werden nur die 15 Arbeitnehmersitze.

Für die Wahlberechtigung bei der Sozialwahl 2011 entscheidend war der Stichtag 3. Januar 2011. Wer an diesem Tag Mitglied gewesen ist und das 16. Lebensjahr vollendet hatte, darf sein Votum abgeben. Zur Wahl stellen kann sich grundsätzlich jedes Mitglied über 18 Jahre, welches das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt oder seit mindestens sechs Jahren in Deutschland wohnt, sich sonst gewöhnlich hier aufhält oder regelmäßig beschäftigt oder tätig ist.


Warum wählen ?
• Um selbst Einfluss auf die Gesundheitspolitik zu nehmen und die Zukunft der eigenen Krankenkasse aktiv mitzugestalten.
• Der Verwaltungsrat vertritt die Interessen der Mitglieder und damit auch der Patienten.
• Wer nicht wählt, schwächt die gesundheits- und sozialpolitische Position seiner eigenen Krankenversicherung und schadet damit sich selbst.
• Jeder Einzelne profitiert von der Arbeit des Verwaltungsrates, da dieses Gremium ehrenamtlich und engagiert Lobbyarbeit für die Patienten macht.

Zahlen zur Sozialwahl:
• Bei der Sozialwahl entscheiden die Wähler über mehr als 170 Milliarden Euro für die Gesundheit, Pflege und Rente der Versicherten der TK, vier weiterer Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund.

• Die Sozialwahl findet alle 6 Jahre statt.

• Legt man die Briefe der bayerischen Wähler nebeneinander, ergeben sie eine Fläche von rund 30 Fußballfeldern, aufeinander gestapelt einen Turm von 10 Kilometern. Das ist dreimal der höchste Berg Deutschlands, die Zugspitze.

• Rund 468.000 Erstwähler zwischen 16 und 21 dürfen dieses Jahr in Bayern mitbestimmen, jeweils rund 90.000 davon sind erst 16 bzw. 17 Jahre alt.

• Weniger als 1 Euro kostet die Sozialwahl pro Wähler; 2005 hat sie 40 Millionen Euro gekostet – für damals 44 Millionen Wahlberechtigte. 2011 sind mehr als 48 Millionen Versicherte wahlberechtigt.

• 13,6 Millionen Stimmen gaben die Mitglieder bei der letzten Sozialwahl 2005 ab, das entsprach einer Wahlbeteiligung von 30,8 Prozent.

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