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Techniker Krankenkasse

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Bayerischen Hausärzteverbandes und TK unterzeichnen Hausärztevertrag


Pressemitteilung vom 7.7.2011
Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben einen Hausarztvertrag unterzeichnet. Damit kann die TK ihren Versicherten ab 1. Oktober 2011 in Bayern wieder eine Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) anbieten. Die Teilnahme an der HZV ist für Versicherte und Ärzte freiwillig.

"Der Vertrag trägt entscheidend dazu bei, die Hausarztversorgung für TK-Versicherte zu verbessern", betont Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des BHÄV. "Hausärzte haben durch weniger Bürokratie mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten und können mit einem einfachen Honorarsystem mit vertraglich vereinbarten Eurobeträgen sicher kalkulieren." TK-Versicherte profitieren von erweiterten Sprechstundenzeiten für Berufstätige, der Förderung von Hausbesuchen und werden bei der Terminvereinbarung mit Fachärzten durch den Hausarzt unterstützt.

Christian Bredl, Leiter der TK-Landesvertretung Bayern erklärte: "Uns war wichtig, die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern durch einen eigenen Vertrag gestalten zu können. Nur so können wir das Bestmögliche für unsere Versicherten erreichen, denn sie sind es, die sich entscheiden können. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg. Krankenkassen und Hausärzte müssen wieder Partner werden."

"Die HZV setzt die richtigen Qualitätsanreize in der Versorgung der Patienten", so Dr. Geis. Hausärzte verpflichten sich in der HZV zur Teilnahme an Qualitätszirkeln, zur regelmäßigen strukturierten, hausarztspezifischen Fortbildung und einem Qualitätsmanagement in der Praxis und sichern so den Patienten eine aktuelle, leitliniengerechte Behandlung.

Die Vergütung setzt sich aus kontaktabhängigen Pauschalen und Zuschlägen, etwa für rationale Pharmakotherapie und Prävention, zusammen. Dazu kommen gesondert abrechenbare Vergütungen für besondere Einzelleistungen der Hausärzte, zum Beispiel für Hausbesuche. TK und Deutscher Hausärzteverband haben eine gemeinsame Evaluation der hausarztzentrierten Versorgung nach diesem Vertrag vereinbart.

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