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Baby-Hörscreening: Abrechnung mit der Krankenkasse ab 1. Oktober 2010Pressemitteilung vom 17.9.2010
Ab 1. Oktober 2010 kann das Hörscreening bei Neugeborenen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) in Niedersachsen mitteilt, wurden entsprechende Gebührenziffern in das Abrechnungssystem aufgenommen. Bisher konnten nur Kliniken direkt mit den Kassen abrechnen. "Wurde das Hörscreening in einer Facharztpraxis vorgenommen, erhielten die Versi-cherten bisher eine Privatrechnung, die sie zur Erstattung bei ihrer Kran-kenkasse einreichen mussten", erläutert Dr. Sabine Voermans, Leiterin der TK-Landesvertretung. Ab Oktober rechnen die Ärzte direkt über die Versi-chertenkarte ab. Nach Angaben der TK kommt in Deutschland eines von tausend Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung zur Welt. Bleibt diese unentdeckt, wird besonders die Sprachentwicklung des Kindes gestört. Mit dem schmerzlo-sen Hörscreening kann eine Erkrankung frühzeitig festgestellt und somit besser behandelt werden. Bei Geburten außerhalb des Krankenhauses wird das Screening von einem niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie) durchgeführt. Da es sich um eine Leistung für Kinder handelt, fallen weder Praxisgebühr noch Selbstbeteiligung an.
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