SKD BKK
Schultesstr. 19a
97421 Schweinfurt
Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"
Über die Regelleistung hinaus (Haushaltshilfe bei stationären Erkrankungen) übernehmen wir auch dann die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie zuhause erkrankt sind bzw. ambulant behandelt werden müssen und Ihnen dadurch die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist.
Dabei kommt neben der Beschaffung einer externen Fachkraft auch die Erstattung eines Verdienstausfalles für den Ehegatten in Betracht. Auch Aufwendungen für Nachbarn, Bekannte oder sonstige Personen können von uns übernommen werden.
Voraussetzung für die Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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