Typ: sonstiges
Dieser Wahltarif beinhaltet weitaus mehr als die gesetzliche Kostenerstattung. Wer sich für die erweiterte Kostenerstattung entscheidet, sichert sich damit das Niveau der Privatversicherung bei der ambulanten ärztlichen Versorgung, sofern es sich um in der vertragsärztlichen Versorgung anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden handelt. Das bedeutet, Versicherte können sich vom Arzt wie ein Privatpatient auf Rechnung behandeln lassen. Die Höhe der Erstattung beträgt 92,5 Prozent des Rechnungsbetrages für die erstattungsfähigen ärztlichen Leistungen. Berücksichtigt werden die in Rechnung gestellten Leistungen bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) . Nicht vom Wahltarif erfasst werden zahnärztliche Leistungen sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln.