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Der Wahltarif "Krankentagegeld"Typ: sonstiges
Wahltarif Krankentagegeld für Versicherte der Künstlersozialkasse Der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld besteht grundsätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die SECURVITA Krankenkasse bietet den Wahltarif Krankentagegeld an, der Versicherten eine Absicherung im Falle Ihrer Arbeitsunfähigkeit ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag ermöglicht. Wahltarif Krankentagegeld für Selbstständige Versicherte mit einem monatlichen Arbeitseinkommen von mindestens 3.712,50 Euro, die den allgemeinen Beitragssatz gewählt haben, erhalten bei diesem Wahltarif ein zusätzliches Krankentagegeld ab dem 43. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit. Dieser Wahltarif bietet Selbstständigen die Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70 Prozent des tatsächlichen Arbeitseinkommens an. Wahltarif Krankentagegeld für unständig Beschäftigte / kurzzeitig Beschäftigte Versicherte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von mindestens 3.712,50 Euro, die den allgemeinen Beitragssatz gewählt haben, erhalten bei diesem Wahltarif ein zusätzliches Krankentagegeld ab dem 43. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit. Dieser Wahltarif bietet die Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70 Prozent des tatsächlichen Arbeitsentgeltes ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an.
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