Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

SECURVITA Krankenkasse

Lübeckertordamm 1 - 3
20099 Hamburg

Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"


Homöopathie
Im Rahmen unseres Vertrags zur Homöopathie-Versorgung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Sie sich mit der SECURVITA Versichertenkarte bei allen entsprechend qualifizierten Arztpraxen umfassend homöopathisch behandeln lassen, ohne zusätzliche Privatrechnung für die Anamnesen.

Anthroposophische Medizin
Biographische Erstanamnesen und Beratungen: Die Abrechnung kann über die Versichertenkarte erfolgen.
Anthroposophische Therapien: Die SECURVITA Krankenkasse erstattet Kosten für Heileurythmie, Maltherapie, Plastisch-therapeutisches Gestalten, Rhythmische Massage nach Wegman und Sprachgestaltung.

Osteopathie I
Die SECURVITA Krankenkasse erkennt die Osteopathie als unterstützenswerte Behandlungsmethode an und hat vertraglich vereinbart, die Kosten für osteopathische Behandlungen in ausgewählten Praxen zu übernehmen. Dies gilt zunächst für die Pilotprojekte in einigen Städten.

Osteopathie II
Für die Inanspruchnahme von osteopathischen Diagnosen und Behandlungen im Rahmen eines weiteren Vertrages benötigen SECURVITA-Versicherte nur ihre Krankenversicherungskarte. Der Vertrag gilt bundesweit für Ärzte mit Kassenzulassung und einer Zusatzausbildung "Naturheilverfahren".

Traditionelle Chinesische Medizin
Die SECURVITA Krankenkasse bietet im Rahmen eines bundesweiten Naturheilkundevertrages allen SECURVITA-Versicherten die Kostenübernahme für Diagnosen und Behandlungen an.

Akupunktur
Die Akupunkturbehandlung wird für Versicherte mit den Diagnosen chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose erbracht.

Sonstiges
Selbstverständlich finanziert die SECURVITA auch Präventionskurse aus dem Bereich der sanften Medizin wie Ayurveda, Feldenkrais, Tai Chi, Qigong, Yoga, Pilates, Reiki, autogenes Training und viele andere.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

Zusatzversicherung ...

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