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Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Ambulante Vorsorgekur
Mit einer ambulanten Vorsorgekur stabilisieren Sie Ihre Gesundheit und fühlen sich danach wohler. Damit sich ein Kurerfolg einstellt, dauert die Kur drei Wochen und ist alle drei Jahre möglich. Für eine ambulante Kur wählen Sie einfach in einem anerkannten Kurort ein Kurhotel bzw. eine Pension nach Ihren Wünschen und Ihrem Budget. Zu Beginn der Kur übergeben Sie dem Kurarzt Ihren SBK Kurscheck, der alle Behandlungen und Anwendungen abdeckt. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl eines geeigneten Kurortes, deutschlandweit oder auch im Ausland. Für Ihre ambulante Vorsorgekur haben wir besondere Konditionen mit Kurhotels im europäischen Ausland ausgehandelt. Wenn Sie eine Vorsorgekur im Ausland in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen unbedingt ein persönliches Gespräch mit Ihrem Kundenberater. So können Sie sich umfassend über die speziellen Angebote der SBK informieren. Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– € je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligen wir uns mit einem Zuschuss von 13,- € pro Tag für 21 Kalendertage. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss 21,– € pro Tag. Stationäre Vorsorgekur Zeichnet sich ab, dass sich Ihr gesundheitlicher Zustand zu einer Krankheit entwickeln könnte, ist eine stationäre Vorsorgekur sinnvoll. In den drei Wochen der Vorsorgekur erhalten Sie eine intensive medizinische und therapeutische Betreuung. Wir übernehmen nach Prüfung die Kosten der Vorsorgekur, Sie zahlen lediglich den kalendertäglichen Eigenanteil von 10,– €. Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise: Die Angaben zur Kostenerstattung beziehen sich immer auf die in Deutschland erstattungsfähigen Kosten. Werden diese Leistungen im Ausland zu einem höheren Preis in Anspruch genommen, geht dies zu Lasten des Versicherten. Auch der Eigenanteil bezieht sich auf die in Deutschland erstattungsfähigen Kosten. Sind die Leistungen im Ausland günstiger, reduziert sich dieser Eigenanteil nicht. Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Kundenberater in Ihrer Geschäftsstelle an – er berät Sie dazu gerne ausführlich.
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