Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

SBK

Heimeranstr. 31
80339 München

Satzungsleistungen "Hospizleistungen"


Werden Schwersterkrankte während ihrer letzten Lebensphase in einem Hospiz stationär oder teilstationär versorgt, übernimmt die SBK zusammen mit der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen den Großteil der Kosten. Die zuschussfähigen Kosten werden von den Vertragspartnern als tagesbezogene Bedarfssätze vereinbart; diese liegen derzeit im bundesweiten Vergleich weit auseinander, nämlich zwischen 176,00 € und 320,00 €. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die zuschussfähigen und nicht durch den Leistungsanteil insbesondere der Pflegeversicherung gedeckten Kosten zu 90 v. H. bzw. bei Kinderhospizen zu 95 v. H. zu tragen; die Restkosten von 10 bzw. 5 % werden aus Eigenmitteln (meist Spenden) des Hospizes gedeckt, so dass für den Patienten keinerlei Eigenbeteiligungen anfallen.

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