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Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"Osteopathie:
Mit der Kraft der Hände, der sogenannten manuellen Diagnostik und Therapie, sollen bei der Osteopathie Blockaden im Körper abgebaut und das Gleichgewicht der Körpersysteme wieder hergestellt werden. Die sanfte und ganzheitliche Heilmethode verzichtet dabei auf Arzneimittel und Apparate. Wenige Behandlungen reichen oft schon aus, um die Selbstheilungskräfte zu stärken und Beschwerden zu lindern. SBK-Kunden können osteopathische Behandlungen als ergänzende oder alleinige Therapie wählen. Auch Kinder reagieren in der Regel sehr gut und schnell auf eine osteopathische Behandlung. Bereits ab dem Säuglingsalter können Kinder osteopathisch behandelt werden, oftmals ergänzend zur gängigen schulmedizinischen Behandlung. SBK Leistung Die SBK erstattet bis zu sechs osteopathische Behandlungen jährlich mit bis zu 30 Euro pro Sitzung. Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten: Als Patient bezahlt man zunächst selbst die Rechnung des Osteopathen und reicht sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei uns ein. Diese Bescheinigung wird nur benötigt, wenn die Behandlung durch einen Physiotherapeuten erfolgt ist. Um eine möglichst hohe Qualität der Behandlung sicherzustellen, müssen behandelnde Osteopathen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die sie zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Hinweis: Die endgültige Genehmigung dieser Satzungsleistung durch das Bundesversicherungsamt liegt noch nicht vor.
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