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So kommen Schwangere schneller ans Mutterschaftsgeld: Kurze Info an die Krankenkasse genügt!Pressemitteilung vom 14.7.2009
München, 14. Juli 2009 – Werdende Mütter können bereits Wochen vor dem Geburtstermin einen erheblichen Teil des Mutterschaftsgeldes erhalten. Dazu genügt eine rechtzeitige Information an ihre Krankenkasse, rät die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Schwangere und Mütter haben in den Wochen vor und nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse – eine finanzielle Leistung von bis zu 1.287 Euro je Geburt. Die Leistung berechnet sich aus einem Tagessatz von bis zu 13 Euro für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bis zu 546 Euro werden sogar schon fünf bis sechs Wochen vor der Geburt ausbezahlt, wenn die Krankenkasse rechtzeitig von der anstehenden Entbindung erfährt. „Bei manchen Müttern erfahren wir leider erst im Nachhinein von Schwangerschaft und Geburt“, sagt Isabel Brunner, Kundenberaterin bei der SBK in München. Damit geht zwar kein Euro für die Mütter verloren, weil das komplette Mutterschaftsgeld dann nach der Geburt ausgezahlt wird. „Aber viele Familien können dieses Geld vor der Geburt gut gebrauchen, weil doch einige Anschaffungen anstehen“, so Isabel Brunner. Die SBK-Expertin rät daher werdenden Müttern, ihre Krankenkasse umgehend zu informieren, wenn ihr Frauenarzt den so genannten „mutmaßlichen Entbindungstag“ festgestellt hat. Dafür gibt es sogar eine Bescheinigung, die maximal sieben Wochen vorher ausgefüllt wird. Bei Fragen dazu sollten die werdenden Mütter sich einfach an ihre Kasse wenden. Isabel Brunner: „Geht die Information bei uns ein, weisen wir unverzüglich die erste Rate des Mutterschaftsgeldes an. Die zweite Rate wird dann nach der Geburt ausbezahlt.“ Zusätzlicher Vorteil für die Schwangeren: Ab der Gewährung des Mutterschaftsgeldes sind sie in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert! Die frühzeitige Meldung kann sich für die Mütter sogar lohnen: Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin nämlich nach hinten, wird für diese Zeit zusätzlich Geld bezahlt. Geht die Information aber erst nach dem tatsächlichen Geburtstermin ein, darf das Mutterschaftsgeld nur für sechs Wochen vor diesem Termin berechnet werden. Ein Beispiel: Hat der Nachwuchs beschlossen, das Licht der Welt lieber acht Tage später zu erblicken, erhält die Mutter über 100 Euro Mutterschaftsgeld obendrein. Die Rechnung lautet: sechs Wochen vor dem errechneten Termin, acht Wochen nach dem tatsächlichen Termin und die eine Woche dazwischen kommt dazu. Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers das entfallende Gehalt in voller Höhe ersetzt. Das Mutterschaftsgeld soll Mütter speziell in der Zeit kurz vor und nach der Geburt finanziell absichern.
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