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SBK-Versichertenparlament in Augsburg: Regionale Versorgungsverträge statt staatlicher EinheitsmedizinPressemitteilung vom 23.3.2009
Beim vierten SBK-Versichertenparlament stand die Diskussion von Lösungsansätzen im Mittelpunkt München, 23. März 2009 – Am vergangenen Freitag fand in Augsburg das inzwischen vierte SBK Versichertenparlament statt. Die Themen der regen Diskussion: die Honorarsituation der Ärzte, die Ausgabenschwerpunkte im Gesundheitswesen und die Entwicklung der Beitragssätze. Über allem aber stand die große Frage: Welchen Ausweg gibt es aus der aktuellen Misere? Denn darin waren sich alle einig – so wie jetzt kann es nicht weitergehen. Wolfgang Weigl, Regionalleiter Südbayern der SBK, stellte gleich zu Beginn der Veranstaltung fest: „Das ursprüngliche Motiv für die Reform war, den Veränderungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und des demografischen Wandels zu begegnen und unser – wirklich sehr gutes – Gesundheitssystem weiterhin bezahlbar zu machen.“ Leider, so Weigl, sei, bedingt durch politische Kompromisse, ein hoch-manipulationsanfälliges und dubioses System entstanden. Einziger Ausweg: die Abschaffung des Gesundheitsfonds. Im Verlauf der Veranstaltung kamen verschiedene Lösungsansätze zur Sprache. Die Steuerfinanzierung des Gesundheitssystems gehörte ebenso dazu wie die Diskussion, ob die Ausgaben für Prävention wirklich richtig eingesetzt sind. Das Ergebnis: Mit einer sinnvolleren Verteilung der Gelder könnten viele Standards gehalten und Innovationen gefördert werden. Das jedoch funktioniert nicht, solange die Steuerung der Ein- und Ausgaben von der Politik in Berlin übernommen wird. Dr. Jan Schmitt-Bosslet, Hausarzt und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in Augsburg, betont: „Den Krankenkassen wurden alle regionalen Verhandlungsspielräume genommen, das ist eine Katastrophe!“ Und Wolfgang Weigl bringt es auf den Punkt: „Wir fordern mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen, wir brauchen qualitativ hochwertige Verträge zum Beispiel mit Ärzten und wir wehren uns gegen Staatsmedizin.“
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