| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Reform 2009: Risikoausgleich zwischen den Kassen schert alle Kranken über einen KammPressemitteilung vom 4.12.2008
München, 4. Dezember 2008 – Die Neuregelung des Gesundheitssystems 2009 geht nur oberflächlich auf die unterschiedlichen Krankheiten von Versicherten ein. In Wirk-lichkeit würden rein statistische Werte für künftige Behandlungskosten ermittelt, aber keine individuellen Krankheitsverläufe, geschweige denn die speziellen Bedürfnisse der kranken Menschen berücksichtigt, teilt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK mit. Im Zuge der Reformen ab Januar 2009 wird auch der Finanzausgleich zwischen den Gesetz-lichen Krankenkassen neu geregelt. Nun wird anhand einer Liste von 80 schweren und chro-nischen Krankheiten geprüft, wie viele Versicherte mit diesen Diagnosen eine Kasse hat. Sie erhält dann mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen als eine Kasse mit vielen ge-sunden Mitgliedern. Dies erfolgt natürlich in die Zukunft gerichtet: Der Krankenstand eines Jahres gibt die Zuweisung im Folgejahr vor. „Das würde voraussetzen, dass jede Krankheit gleich schwer verläuft und bei jedem Men-schen dieselben Therapieansätze wirken. Das schert doch alle Kranken über einen Kamm“, erklärt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK. So sei etwa Bluthochdruck in der Liste enthalten – ein Krankheitsbild, das je nach Schweregrad mit Ernährungsumstellung und Sport oder aber in weniger häufigen Fällen nur mit aufwändiger Medikation behandelt werden kann. Komplizierte Erkrankungen, wie rheumatoide Arthritis oder SLE, werden mit einem Einheitsbetrag versehen, obwohl sie je nach Ausprägung unterschiedlich intensiv be-handelt werden müssen. Weiteres Beispiel chronische Herzinsuffizienz: Hier zeigen Sport und Bewegung gute Erfolge bei aktiven Patienten, trotzdem landen alle Erkrankten in einem Cluster. Auch bei der Be-handlung von Diabetes Typ 2 habe sich gezeigt, dass mit individuellen Programmen Krank-heitsverläufe erheblich gemildert werden können. „Sogar wer zweimal im Jahr wegen Alko-holmissbrauch ohne Abhängigkeit beim Arzt war, wird als Kranker mit einer Sonderzuwei-sung eingestuft. Dabei ist nicht sicher, ob dieser Mensch im Jahr darauf überhaupt eine Behandlung braucht oder sogar in eine Klinik muss“, so Unterhuber. Der SBK-Chef weiter: „Wir konnten das persönliche Risiko und den Therapiebedarf auch bisher nicht abschätzen, aber jetzt haben wir es mit einem Bürokratiemonster zu tun, das Geld unserer Versicherten verschlingt ohne die Situation kranker Menschen zu verbessern“. Gerade mittelständische Kassen mit schlanken Strukturen und überschaubaren Mitglieder-zahlen wie die SBK werden nun noch stärker auf individuelle Beratung und Betreuung set-zen, um damit den wirklichen Bedürfnissen ihrer Kunden besser zu entsprechen und letztlich das Gesundheitssystem tatsächlich zu entlasten, so Unterhuber.
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||