Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

SBK

Heimeranstr. 31
80339 München

Bei Vergiftung keinesfalls Erbrechen auslösen


Pressemitteilung vom 10.6.2009
SBK macht auf die Gefahren einer falschen Ersthilfe bei Kindern aufmerksam

München, 10. Juni 2009 – Putz- und Waschmittel gibt es in jedem Haushalt. Bei Familien mit kleinen Kindern meist außerhalb der Reichweite des Nachwuchses. Doch trotzdem kann es passieren, dass Kleinkinder die bunten Flaschen in die Hände bekommen und neugierig einen Schluck davon trinken. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK warnt davor, in diesem Fall Erbrechen zu provozieren.

Schnell kann es geschehen: Das Kind hat sich eine Flasche mit Putzmittel genommen und daraus getrunken. Für die Eltern heißt es in diesem Fall Ruhe bewahren und die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. In der Vergangenheit wurde häufig die Entleerung des Magens durch sofortiges Erbrechen empfohlen. Heute weiß man: Gerade bei stark schäumenden Mitteln kann dieses Vorgehen gefährlich sein. Bei ihnen ist die Gefahr besonders groß, dass das Erbrochene eingeatmet wird (Aspirationsgefahr). Bei Kindern mit ihren noch kleinen Atemwegen kann das zum Ersticken führen, zudem können die Lungenbläschen beschädigt werden. Bei ätzenden Stoffen wie Säuren oder Laugen werden häufig die Magenschleimhaut und die Speiseröhre in Mitleidenschaft gezogen.

Um das Erbrechen zu verhindern, können die Kinder beispielsweise Eiswürfel lutschen. Durch das Eis wird der Rachen betäubt und das Würgen lässt nach. Die Einnahme von Tropfen, die gegen das Schäumen wirken, wie Produkte gegen Blähungen, unterstützt die Ersthilfe. Solche Entschäumer (z.B. Sab Simplex oder Lefax) sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Die SBK empfiehlt daher Eltern, sie für den Notfall immer vorrätig zu haben.

Die SBK hat die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungen mit Putz- und Waschmitteln zusammengestellt:
1. Wenn es auch schwer fällt: Ruhe bewahren.
2. Einen Arzt verständigen und mit allen wichtigen Informationen versorgen (z.B. welches Mittel das Kind zu sich genommen hat, Menge des eingenommenen Mittels).
3. Erbrechen möglichst verhindern, sollte das nicht möglich sein, dem Kind helfen und Proben des Erbrochenen aufbewahren 4. Die giftige Substanz und ggf. das Erbrochene mit zum Arzt / Krankenhaus nehmen.
5. Auf keinen Fall sollte das Kind Milch trinken, denn das darin enthaltene Fett kann bewirken, dass das Gift schneller und stärker ins Blut aufgenommen wird.
6. Parallel zum Anruf beim Arzt sollte auch der Giftnotruf der Region angerufen werden und seinen Anweisungen gefolgt werden – auch wenn das Kind nach der Einnahme von giftigen Substanzen keine Vergiftungsanzeichen zeigt.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

Zusatzversicherung ...

mehr...

Navigation
0.Startseite
1.gesetzlich versichert
 - Wahltarifrechner
 - Leistung
 - gesetzlich oder privat
2.Zusatzversicherung
3.privat versichert
4.im Urlaub versichert
5.Wechsel-Tipp
6.Up To Date - Mail
7.Weiterempfehlen
8.Google Gadget
Kasse der Woche


Schnellcheck

Sehen Sie schnell, welche Leistungen eine Krankenkasse anbietet.

Impressum | Werbung | Sitemap | Service | Neu: Partnerprogramm

© 1a - Krankenkassen - Übersicht gesetzliche Krankenkassen ( AOK, BKK, IKK, Ersatzkassen)