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Analyse zeigt auf: SBK in der Spitzengruppe - Untersuchung im Auftrag des Magazins Focus Money – SBK mit Note „sehr gut“Pressemitteilung vom 30.8.2010
München, 25. August 2010. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK gehört zu den finanzstärksten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Das hat eine Untersuchung im Auftrag des Magazins Focus Money ergeben. Das Deutsche Finanz-Service Institut DFSI hat aktuell die Finanzkraft der gesetzlichen Krankenkassen analysiert, die Ergebnisse wurden im Magazin Focus Money veröffentlicht. Die SBK erhielt dabei mit vier weiteren Kassen die Note „sehr gut“ und rangiert in der Gesamtbewertung auf Platz 4 in der Spitzengruppe der finanzstärksten Kassen Deutschlands. Im Bewertungsfeld „Transparenz“ steht die SBK sogar auf Platz eins gemeinsam mit zwei weiteren Kassen. Hier lobten die neutralen Tester ausdrücklich, dass die SBK freiwillig nach den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches bilanziert, diese Bilanz von einem Wirtschaftsprüfer untersuchen und bestätigen lässt und den Geschäftsbericht dann für Jedermann im Internet zugänglich macht. „Gut, wer nichts zu verbergen hat“, heißt es dazu bei Focus Money wörtlich. Die unabhängigen Tester des DFSI hatten die Bereiche Substanzkraft, Stabilität und Transparenz unter die Lupe genommen. So durchleuchteten sie die Geschäftszahlen der getesteten Kassen auf ausreichende liquide Mittel, freies Vermögen und Rücklagen hin. Sie verglichen, wie viel die Kassen jeweils für ihre Verwaltung ausgeben, ob sie eine transparente Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch praktizieren und die Ergebnisse veröffentlichen. In den Test floss zudem ein, ob die Kassen auf Zusatzbeiträge verzichten und in welchen Zeitraum sie das ihren Kunden auch zusichern können. Die SBK hat mittlerweile bekannt gegeben, auch ins Jahr 2011 ohne Zusatzbeitrag zu gehen. Für die Tests hatten die Experten des DFSI Fragebögen an alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gesendet. Lediglich 13 füllten die Bögen vollständig aus und legten transparent alle Zahlen offen – darunter natürlich auch die SBK. SBK-Geschäftsbericht seit Anfang Juli für Jedermann einsehbar: Die SBK erstellt ihre Bilanz nach den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches, dies tun nur wenige der großen gesetzlichen Krankenkassen. Gemäß § 77 Abs. 1a SGB IV muss die Jahresrechnung einer Krankenkasse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Diese Formulierung orientiert sich nahezu wörtlich am § 264 Abs. 2 HGB. Dabei bedeutet HGB unter anderem, in tatsächlicher Höhe Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft zu bilden. In der weiteren Konsequenz lässt die SBK ihre Bücher auch unter Anwendung des HGB prüfen. Gesetzliche Krankenkassen müssen den Jahresabschluss nach der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (§ 31 SVHV) prüfen lassen. Die SBK überträgt diese Prüfung einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und lässt den Jahresabschluss freiwillig nach den strengen Vorschriften des HGB prüfen. Hierfür erhält die SBK nicht nur die Bestätigung nach § 31 SVHV, sondern ein Volltestat.
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