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Der Wahltarif "Krankengeld für Selbständige"Typ: sonstiges
Mit unserem Wahltarif können Sie das Gesetzliche Krankengeld für den Zeitraum von der 7. bis zur 78. Woche aufstocken. Das ist möglich, wenn das Höchstkrankengeld 70 % Ihres entgangenen Einkommens nicht abdeckt. Sie können das Krankentagegeld bis auf maximal diesen Betrag aufstocken. Selbstständige und unständig Beschäftigte können sich für diesen Wahltarif entscheiden, wenn sie bereits das Gesetzliche Krankengeld gewählt haben. Zu Beginn des Tarifes besteht eine dreimonatige Wartezeit. Während dieser Zeit haben Sie kein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Krankengeld für Künstler (sonstiges) Mit unserem Wahltarif können Künstler den Zeitraum von der 3. bis zur 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit absichern. Die Höhe des Krankentagegeldes ist frei wählbar und liegt zwischen 10 und 90 Euro. Es darf jedoch nicht mehr als 70 % des durchschnittlichen Einkommens betragen. Künstler können sich für diesen Wahltarif entscheiden, wenn sie bereits das Gesetzliche Krankengeld gewählt haben. Zu Beginn des Tarifes besteht eine dreimonatige Wartezeit. Während dieser Zeit haben Sie kein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld.
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