Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

mhplus BKK

Franckstraße 8
71636 Ludwigsburg

Der Wahltarif "Kostenerstattung "


Typ: sonstiges

Mitglieder der mhplus BKK, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden, können für sich sowie wahlweise für einen oder mehrere ihrer nach § 10 SGB V familienversicherten Angehörigen anstelle der Sach- oder Dienstleistung den Tarif für die Erstattung von Kosten bei ambulanter ärztlicher Behandlung wählen.

Die gleichzeitige Teilnahme an dem Wahltarif „Prämienzahlung“ §9 oder an dem Wahltarif „Selbstbehalt“ §13a ist ausgeschlossen. Die Wahl des Tarifs erfordert eine schriftliche Teilnahmeerklärung. Die Teilnahme am Tarif beginnt frühestens zwei Monate nach Eingang der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung bei der mhplus. Das Mitglied kann einen weiter in der Zukunft liegenden Teilnahmebeginn wählen. Die Teilnahme erfolgt jeweils zum ersten des Monates. Bis zum Teilnahmebeginn kann die Wahl des Tarifs vom Mitglied schriftlich widerrufen werden. Die Erklärung dazu muss vor Teilnahmebeginn bei der mhplus eingegangen sein. Das Mitglied und die nach § 10 SGB V familienversicherten Angehörigen, für die der Tarif gewählt wurde, sind ab dem Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme drei Jahre an die Wahl gebunden. Die Mitgliedschaft bei der mhplus kann gemäß § 53 Abs. 8 Satz 2 SGB V frühestens zum Ablauf der gesetzlichen Mindestbindungsfrist von drei Jahren gekündigt werden.

Erstattet werden dem Versicherten entstandene und nachgewiesene Kosten für ambulante ärztliche Leistungen, sofern es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt und diese von einem Vertragsarzt, einem nach § 13 Abs. 4 SGB V oder nach zwischenstaatlichen Recht zur Versorgung von Versicherten berechtigten Arzt erbracht werden. Besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder ruht dieser Anspruch, ist eine Erstattung im Rahmen des Tarifs ausgeschlossen. Zur Erstattung sind die spezifizierten Originalrechnungen vorzulegen. Die Höhe der Erstattung beträgt 70 vom Hundert des Rechnungsbetrages für die erstattungsfähigen ärztlichen Leistungen. Die in Rechnung gestellten ärztlichen Leistungen werden bis zum maximal 3,5fachen des einfachen Gebührensatzes nach der GOÄ bei der Ermittlung des Erstattungsbetrages berücksichtigt.

Das Mitglied hat im Rahmen des Tarifes für sich und jeden nach § 10 SGB V familienversicherten Angehörigen, für den der Tarif gewählt wurde, eine Monatsprämie zu zahlen. Die Prämie ist für den Kalendermonat im voraus zu entrichten. Das Mitglied hat insofern eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Anstelle der kalendermonatlichen Zahlung der Prämie kann die Prämie wahlweise auch für ein halbes Jahr oder für ein Jahr im Voraus entrichtet werden. Das Mitglied erhält bei halbjährlicher Zahlung einen Rabatt in Höhe von 2 vom Hundert der Prämie oder bei jährlicher Zahlung einen Rabatt in Höhe von 4 vom Hundert der Prämie.

In den ersten drei Jahren der Teilnahme richtet sich die Prämienhöhe nach dem Alter des Versicherten zu Beginn der Teilnahme. Danach ist für die Bestimmung der Prämienhöhe jeweils das Alter des Versicherten zu Beginn des jeweiligen Verlängerungsjahres maßgebend. Die Höhe der altersabhängigen Monatsprämie beträgt:

Alter in Jahren

Monatsprämie in Euro
0 – 50
44,90 Euro
51 - 80
79,90 Euro
über 80
99,90 Euro

Die Teilnahme endet, wenn das Mitglied den Tarif mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist schriftlich kündigt. Maßgebend ist dabei der Eingang der Kündigung bei der mhplus. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Teilnahme jeweils um ein weiteres Jahr, wenn zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungsjahres keine schriftliche Kündigung durch das Mitglied erfolgt. Für die Dauer der Verlängerung der Teilnahme am Tarif ist eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der mhplus nicht möglich.

Für den Wahltarif besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Fortführung für das Mitglied eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde, insbesondere bei Anmeldung von Privatinsolvenz oder bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II bzw. SGB XII. Die schriftliche Kündigung wird in diesen Fällen mit Ablauf des auf den Eingang der Kündigung folgenden Kalendermonats, frühestens zum Zeitpunkt des die Sonderkündigung begründenden Ereignisses, wirksam. Mit entsprechender Frist kann eine Kündigung ebenfalls bei wesentlichen inhaltlichen Veränderungen der Tarifbedingungen oder bei einer Prämienerhöhung um mehr als 10 v.H. erfolgen.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

Zusatzversicherung ...

mehr...

Navigation
0.Startseite
1.gesetzlich versichert
 - Wahltarifrechner
 - Leistung
 - gesetzlich oder privat
2.Zusatzversicherung
3.privat versichert
4.im Urlaub versichert
5.Wechsel-Tipp
6.Up To Date - Mail
7.Weiterempfehlen
8.Google Gadget
Kasse der Woche


Schnellcheck

Sehen Sie schnell, welche Leistungen eine Krankenkasse anbietet.

Impressum | Werbung | Sitemap | Service | Neu: Partnerprogramm

© 1a - Krankenkassen - Übersicht gesetzliche Krankenkassen ( AOK, BKK, IKK, Ersatzkassen)