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Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Haushaltshilfe
Als satzungsgemäße Mehrleistung übernimmt die mhplus Betriebskrankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. + Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung ist kein Eigenanteil zu leisten. Dies gilt für Haushaltshilfe vor der Geburt und die Zeit der stationären Behandlung aufgrund der Entbindung. Voraussetzungen + Dem Versicherten ist die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung wegen einer Krankheit nicht möglich + Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen + Im Haushalt des Versicherten lebt ein Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist Die Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft werden in angemessener Höhe erstattet. Bei Haushaltshilfe sind 10 % der Kosten je Kalendertag zu zahlen, mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro.
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