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Satzungsleistungen "Häusliche Krankenpflege"Häusliche Pflege
Zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung kann häusliche Krankenpflege als so genannte Behandlungspflege ärztlich verordnet werden. Die mhplus Betriebskrankenkasse übernimmt zusätzlich Kosten für die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Leistung + Die Leistung wird gewährt, solange die Behandlungspflege medizinisch notwendig ist – bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall Voraussetzungen + Der/Die Kranke kann nicht durch eine andere imHaushalt lebendePerson im erforderlichenUmfang gepflegt und versorgt werden + Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt nicht vor Bei häuslicher Krankenpflege sind 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung zu zahlen.
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