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Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"Akupunktur
Akupunkturleistungen erhalten Sie bei der mhplus über Ihre KV-Karte. Indikationen + Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (Rückenleiden) + Chronische Hüft- bzw. Kniegelenksarthrose Leistung + Bis zu zehn Sitzungen. Mit besonderer Begründung auch 15 mal im Jahr + Keine Eigenbeteiligung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre KV-Karte Voraussetzungen + Die chronischen Schmerzen müssen seit 6 Monaten bestehen + Die Behandlung wird durch einen Kassenarzt vorgenommen, der die Akupunkturleistung direkt über seine Kassenärztliche Vereinigung abrechnen kann. Benötigen Sie weitere Informationen? Gerne können Sie sich an Ihre Landesgeschäftsstelle wenden. Homöopathie \"Similia similibus curentur\" - \"Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt\". Dieser Satz bildet die Grundlage der klassischen Homöopathie. Wirkstoffe, die in höheren Dosierungen bestimmte Symptome oder Beschwerden auslösen, werden in geringerer Dosis zur Therapie dieser eingesetzt. Im Rahmen eines Vertrages der integrierten Versorgung übernimmt die mhplus die Kosten für die homöopathische Behandlung. Leistung + Homöopathische Erstanamnese (max. einmal pro Kalenderjahr) + Repertorisation (max. zweimal pro Kalenderjahr) + Homöopathische Analyse (max. zweimal pro Kalenderjahr) + Homöopathische Folgeanamnese (15 bzw. 30 Min. pro Sitzung) oder homöopathische Beratung (7 Min. pro Sitzung) insgesamt bis zu 30 Min. pro Quartal + Abstimmung zwischen Arzt und Apotheker Voraussetzungen + Schriftliche Teilnahmeerklärung + Behandlung durch einen teilnehmenden Arzt In Baden-Württemberg besteht neben dem Vertrag der integrierten Versorgung auch die Möglichkeit, einige homöopathische Leistungen direkt über die Vertragsärzte abzurechnen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Landesgeschäftsstelle Ludwigsburg und Rheinfelden.
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