Vertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V über die klassische Homöopathie in Kooperation mit Apotheken zwischen dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. als Vertreter der homöopathisch behandelnden Ärzte und dem Deutschen Apothekerverband e.V. sowie der mhplus
Medizinischer Bereich:
Alternative Heilmethoden
Ort:
Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Bayern,
Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen,
Hamburg, Saarland
Partner:
Niedergelassen Ärzte mit der Zusatzqualifikation Homöopathie und Apotheken mit der Zusatzqualifikation Homöopathie
Behandlungsmerkmale:
Keine Gewährleistung
Teilnahmevoraussetzungen:
Alle Versicherten der mhlus BKK im Vertragsgebiet soweit die medizinische Indikation gestellt ist und die Teilnahmeerklärung vorliegt.
Kostenzuschüsse:
Zur Zeit in Bearbeitung