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Zusatzversicherung "AE3"Kooperationspartner: Hallesche Krankenversicherung a.G.
Gesundheitscheck im Vorfeld
Ambulanter ZusatzschutzKostenerstattung für- Zahnersatz (30 Prozent des Rechnungsbetrages, zusammen mit der Vorleistung anderer Kostenträger bis zu 80 Prozent) - Sehhilfen ( 160€ für eine Brille oder Kontaktlinsen alle 2 Jahre, wenn sich die Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien verändert hat. Ohne Veränderung der Sehschärfe alle 3 Jahre) - Auslandsreisekrankenversicherung (100%iger Auslandsreiseschutz nach Vorleistung der gKV und anderer Kostenträger; inkl. medizinisch notwendigem Rücktransport - 100 %ige Kostenerstattung für Hilfsmittel (wie Bandagen und orthopädische Schuhe) bis zu insgesamt 1.100,– € jährlich. - 50 %ige Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen (für Honorare, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel) bis zu bestimmten Rechnungshöchstbeträgen) - 11 €/Tag für Unterkunft und Verpflegung bei einem stationären Kur-oder Sanatoriumsaufenthalt – bis 21 Tage alle 4 Jahre (Kurtagegeld) - 30 % der Kosten für Inlays (maximal 80% des Rechnungsbetrages zusammen mit der Vorleistung der Knappschaft. Gemeinsam mit Zahnersatz bis zu bestimmten Rechnungshöchstbeträgen)
AusschlusskriterienVor Vertragsabschluss wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Eventuell können Risikozuschläge erhoben oder Leistungsauschlüsse seitens der HALLESCHE Krankenversicherung aG vorgenommen werden.
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Keine WartezeitKategorien
Kostenbeispiele
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