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Der Wahltarif "Wahltarif Krankengeld"Typ: sonstiges
Bindefrist: 3 Jahre Beschreibung: In Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit bietet die Knappschaft insgesamt acht Wahltarife an, mit denen ein Anspruch auf Krankengeld mit unterschiedlichem Beginn erworben werden kann. Fünf Krankengeldtarife können für sich alleine mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen werden. Drei Wahltarife können nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden und den Anspruch um einen früheren Beginn erweitern. Krankengeldhöhe Das Krankengeld aus dem Wahltarif kann in Abhängigkeit von dem tatsächlichen monatlichen Arbeitseinkommen / Arbeitsentgelt in 10-Euro-Schritten von 30,00 bis 150,00 Euro gewählt werden. Eine Begrenzung auf die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes findet nicht statt. Ein Selbständiger mit einem monatlichen Arbeitseinkommen von 3000 Euro kann beispielsweise ein Wahltarif-Krankengeld in Höhe von 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100 Euro wählen. Prämie Jedes Mitglied zahlt eine individuelle Monatsprämie, deren Höhe sich nach dem gewählten Beginn des Krankengeldanspruchs und der Höhe des versicherten Krankengeldes bestimmt. Die Prämie ist nicht altersabhängig und für Frauen und Männer gleich. Vorteile 1. finanzielle Sicherheit während einer Erkrankung
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