Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Knappschaft


44781 Bochum

Der Wahltarif "Wahltarif Krankengeld"


Typ: sonstiges

 

Bindefrist: 3 Jahre

Beschreibung:

In Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit bietet die Knappschaft insgesamt acht Wahltarife an, mit denen ein Anspruch auf Krankengeld mit unterschiedlichem Beginn erworben werden kann. Fünf Krankengeldtarife können für sich alleine mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen werden. Drei Wahltarife können nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden und den Anspruch um einen früheren Beginn erweitern.  

I. Wahltarife Krankengeld ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch
Selbständige sowie unständig oder kurzzeitig Beschäftigte haben die Wahl zwischen einem Krankengeldtarif mit Anspruch auf Krankengeld
-  vom   1. Tag der Arbeitsunfähigkeit,
-  vom 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit,
-  vom 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit,
-  vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder
-  vom 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit (nur für Selbständige).

II. Wahltarife Krankengeld in Ergänzung zum gesetzlichen
    Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Selbständige, unständig oder kurzzeitig Beschäftigte sowie Künstler und Publizisten können wählen zwischen einem Krankengeldtarif mit Anspruch auf Krankengeld vom
-    1. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit,
-  15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder
-  22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit (gilt nicht für Künstler und
   Publizisten).

Krankengeldhöhe

Das Krankengeld aus dem Wahltarif kann in Abhängigkeit von dem tatsächlichen monatlichen Arbeitseinkommen / Arbeitsentgelt in 10-Euro-Schritten von 30,00 bis 150,00 Euro gewählt werden. Eine Begrenzung auf die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes findet nicht statt. Ein Selbständiger mit einem monatlichen Arbeitseinkommen von 3000 Euro kann beispielsweise ein Wahltarif-Krankengeld in Höhe von 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100 Euro wählen.

Prämie

Jedes Mitglied zahlt eine individuelle Monatsprämie, deren Höhe sich nach dem gewählten Beginn des Krankengeldanspruchs und der Höhe des versicherten Krankengeldes bestimmt. Die Prämie ist nicht altersabhängig und für Frauen und Männer gleich.

Eine Selbständige ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch zahlt beispielsweise bei einem täglichen Krankengeld in Höhe von 50 Euro für einen Anspruch auf Krankengeld vom 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Prämie von 57,68 Euro im Monat.

Vorteile

1. finanzielle Sicherheit während einer Erkrankung
2. keine Gesundheitsprüfung bei Tarifabschluss
3. keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen
4. keine Wartezeit ab Tarifbeginn
5. frei wählbarer Beginn des Krankengeldanspruchs
6. wählbare Krankengeldhöhe ohne Begrenzung auf das gesetzliche Krankengeld


Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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